Brandschutz
Brandschutzbegehungen: Risiken erkennen, Maßnahmen strukturiert ableiten.
Regelmäßige Brandschutzbegehungen unterstützen Unternehmen und Objektverantwortliche dabei, erkennbare brandbezogene Risiken sowie organisatorische oder betriebliche Abweichungen frühzeitig wahrzunehmen. Wir begehen die vereinbarten Bereiche anhand eines abgestimmten Prüfumfangs und dokumentieren die Feststellungen übersichtlich.
Prüfschwerpunkte

- Freihaltung vereinbarter Flucht- und Rettungswege
- Zugänglichkeit und Kennzeichnung von Sicherheitseinrichtungen
- Sichtkontrolle vereinbarter Brandschutztüren und Abschlüsse
- Ordnung und erkennbare Brandlasten in definierten Bereichen
- Zugänglichkeit von Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen
- Aushänge, Kennzeichnungen und organisatorische Vorgaben
- Dokumentation sichtbarer Abweichungen und Zuständigkeiten
Dokumentation
Ergebnisse in verständlicher Übersicht, auf Wunsch priorisiert, fotografisch ergänzt, mit Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsfristen.
Ablauf
- 01
Abstimmung von Objekt, Prüfumfang und Ansprechpartnern
- 02
Sichtung verfügbarer objektbezogener Informationen
- 03
Begehung der vereinbarten Bereiche
- 04
Dokumentation und strukturierte Zusammenfassung
- 05
Besprechung wesentlicher Feststellungen
- 06
Optionaler Folgetermin zur Nachverfolgung
Zielgruppen
Unternehmen, Betreiber, Hausverwaltungen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Lager- und Produktionsbetriebe, Verantwortliche größerer Gewerbeimmobilien. Durchführung durch Brandschutzbeauftragten Thomas Frimmer, bundesweit möglich.
Häufige Fragen
Was wird bei einer Brandschutzbegehung geprüft?
Der Prüfumfang richtet sich nach dem Auftrag und kann unter anderem sichtbare Brandlasten, Fluchtwege, Zugänglichkeit von Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnungen und organisatorische Punkte umfassen.
Ersetzt die Begehung eine gesetzliche Prüfung oder Wartung?
Nein. Vorgeschriebene Prüfungen, Wartungen, Fachplanungen oder Sachverständigenleistungen werden durch eine allgemeine Begehung nicht ersetzt.
Persönliche Abstimmung
